Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Genehmigung und Umsetzung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Ein Beitritt der Schweiz bedingt verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB).
- Am 24. April 2009 eröffnet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anhörung zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (
Medienmitteilung). - Am 4. Juni 2010 genehmigt der Bundesrat die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (
Medienmitteilung). - Am 17. August 2011 schickt der Bundesrat eine Anpassung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 4. Juli 2012 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Europaratskonvention und zu deren Umsetzung (
Medienmitteilung).
Parlamentarische Beratungen (12.066)
- Erläuternder Bericht (473 Kb, pdf)
- Vorentwurf (42 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 18. August 2011
- Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) sowie zu seiner Umsetzung (Änderung des Strafgesetzbuchs)(BBL 2012 7571)
- Bundesbeschluss(BBl 2012 7653)
- Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch(BBl 2012 7659)
- Medienmitteilung vom 4. Juli 2012
