Informationen aus dem Polizeibereich
Medienmitteilungen, fedpol, 30.08.1999
Auf den 1. September 1999 werden bekanntlich die Bundespolizei (Bupo) und der Sicherheitsdienst (SID) von der Bundesanwaltschaft abgetrennt und mit dem Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) zusammengeführt. Für Sie als Medienschaffende bedeutet dies, dass der oft verwirrende Polizei-Dualismus auf Stufe Bund wegfällt und dass Sie sich für Auskünfte aus den oben genannten Bereichen in Zukunft an eine einzige Stelle, den Informationsdienst des BAP, wenden können:
- Folco Galli, Informationschef: 031 / 322 77 88
- Jürg Pulver, Stellvertreter: 031 / 322 29 75
- Telefax Informationsdienst: 031 / 322 77 87
Für gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Bundesanwaltschaft - Verfahren der Kriminalpolizeilichen Zentralstellen in Fällen von Geldfälschung, Betäubungsmittelhandel und Finanzierung des Betäubungsmittelhandels sowie Verfahren der Bundespolizei in Fällen von Staatsschutzdelikten und weiteren Straftaten, die sich unmittelbar gegen die Interessen der Eidgenossenschaft richten (siehe Art. 340 StGB) - ist grundsätzlich die Bundesanwaltschaft für die Information zuständig. Nach Rücksprache mit der Bundesanwaltschaft kann auch das BAP in besonderen Fällen Auskünfte erteilen.
Im Bereich Internationale Rechtshilfe delegiert das BAP in bestimmten Fällen Rechtshilfeersuchen an die Bundesanwaltschaft zum Vollzug. Die Delegation an die Bundesanwaltschaft ist möglich, wenn die Bundesanwaltschaft für die Ahndung der im Rechtshilfeersuchen aufgeführten Delikte verantwortlich wäre, wenn diese in der Schweiz begangen worden wären. In diesen Fällen ist das BAP bis zur Delegation des Rechtshilfeersuchens für die Information zuständig, anschliessend die Bundesanwaltschaft.
