Anschluss an die europäische IT-Agentur
Der Bundesrat heisst die Übernahme der neuen EU-Verordnung gut
Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 23.11.2011
Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Übernahme der Verordnung über die Errichtung einer europäischen Agentur für den Betrieb von IT-Grosssystemen gutgeheissen. Er hat gleichzeitig das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft vorzubereiten.
Das europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (IT-Agentur) am 25. Oktober 2011 verabschiedet. Diese IT-Agentur wird anstelle der Europäischen Kommission für den Betrieb des Visa-Informationssystems (VIS), der Datenbank EURODAC, welche zum Abgleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegaler Einwanderer dient, und künftig auch des Schengener Informationssystems (SIS II) verantwortlich sein. Die Agentur wird ihre Tätigkeit voraussichtlich am 1. Dezember 2012 aufnehmen. Mit der Errichtung der Agentur werden Synergien geschaffen und die Effizienz in den Bereichen Betriebsmanagement und Entwicklung gesteigert.
Die neue EU-Verordnung zur Schaffung der IT-Agentur, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war, stellt eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes dar. Die zentrale Aufgabe der Agentur liegt in der Sicherstellung des Betriebs des VIS, der EURODAC-Datenbank und künftig auch des SIS II, damit die Systeme für die zugriffsberechtigten Behörden rund um die Uhr verfügbar sind und der Datenaustausch störungsfrei stattfindet. In diesem Zusammenhang wird die IT-Agentur namentlich für das Sicherheitsmanagement verantwortlich sein, entsprechende Berichte verfassen, und spezifische Ausbildungsmassnahmen für das VIS und das SIS II anbieten. Sie kann auf Mandat der Kommission auch Pilotprojekte durchführen. Die Zusammenführung des Betriebsmanagements von drei bisher getrennt geführten Systemen unter das gemeinsame Dach der Agentur wird es erlauben, Synergien etwa im Hinblick auf den Einsatz von IT-Personal oder Know How zu nutzen. Der Agentur kommen derweil keinerlei Rechtsetzungskompetenzen zu, so dass die Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu den drei Informationssystemen von der Aufnahme ihrer Tätigkeit unberührt bleibt.
Die Übernahme der EU-Verordnung bedarf der Zustimmung des Parlaments. Gesetzesänderungen sind indessen keine nötig. Der genaue Umfang der Mitspracherechte der Schweiz in der IT-Agentur sowie die Modalitäten der finanziellen Beteiligung werden, wie dies bei der Beteiligung der Schweiz an FRONTEX der Fall war, in einer noch auszuhandelnden Zusatzvereinbarung geregelt.
