Bundesamt für Justiz
Cybercrime
Genehmigung und Umsetzung der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität
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Worum geht es?
Die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Gesetzgebung den Herausforderungen neuer Informationstechnologien anzupassen. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend; kleinere Anpassungen des Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes sind erforderlich.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. November 2001 unterzeichnet die Schweiz die Konvention Europaratskonvention über die Cyberkriminalität (
Medienmitteilung). - Am 9. Oktober 2003 unterzeichnet die Schweiz das Zusatzprotokoll gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (
Medienmitteilung). - Am 13. März 2009 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität (
Medienmitteilung). - Am 18. Juni 2010 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität (
Medienmitteilung). - Die Konvention tritt für die Schweiz am 1. Januar 2012 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt setzt der Bundesrat die erforderlichen Gesetzesanpassungen in Kraft (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Europarats-Konvention
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassung
Botschaft und Bundesbeschluss
- Botschaft Europaratskonvention über die Cyberkriminalität(BBl 2010 4697)
- Bundesbeschluss(BBl 2010 4747)
- Medienmitteilung vom 18. Juni 2010
Neue Bestimmungen
